ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für die Vermietung von Freizeit- und Eventgeräten

Motorradfreunde im Leipziger Neuseenland
Inhaber: Markus Hipke

Stand: 08. April 2026

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Vermietung von Freizeitgeräten, Hüpfburgen, Eventmodulen sowie sonstigem Zubehör zwischen dem Vermieter und dem Mieter.

Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, sofern der Vermieter ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§2 Vertragsschluss

Ein Mietvertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot des Vermieters unterschrieben zurücksendet oder eine Buchung schriftlich bestätigt.

Mit Vertragsabschluss wird der vereinbarte Termin verbindlich reserviert.

Die Angebote des Vermieters sind freibleibend und haben eine Gültigkeit von 30 Tagen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

§3 Preise und Zahlungsbedingungen

Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Auftragssumme zu leisten.

Der Restbetrag ist spätestens bei Übergabe bzw. Aufbau der Geräte fällig, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

Die Zahlung erfolgt grundsätzlich in bar oder per vorher vereinbarter Überweisung.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen gemäß §§ 286, 288 BGB.

§4 Rücktritt / Stornierung

Der Mieter kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten.

Im Falle eines Rücktritts werden folgende Stornogebühren berechnet:

bis 24 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Auftragssumme
weniger als 24 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der Auftragssumme

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§5 Wetterbedingte Ausfälle

Bei wetterbedingtem Totalausfall der Veranstaltung (z. B. Dauerregen oder Temperaturen unter 10 Grad) kann nach Absprache eine Gutschrift in Höhe von 50 % des Mietpreises für eine spätere Anmietung gewährt werden.

Ein Anspruch auf Barauszahlung besteht nicht.

§6 Lieferung, Auf- und Abbau

Beim Be- und Entladen der Geräte ist der Mieter verpflichtet, ausreichend Hilfspersonal zur Verfügung zu stellen.

Für Lieferung, Aufbau und Abbau sind in der Regel 4 bis 6 Helfer bereitzustellen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Der Übergabeort ist, sofern nicht anders vereinbart, die Bordsteinkante des Veranstaltungsortes.

Sollten vereinbarte Hilfen nicht bereitgestellt werden oder zusätzliche Fahrten notwendig sein, können diese dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt werden.

§7 Voraussetzungen am Veranstaltungsort

Der Mieter ist verpflichtet sicherzustellen, dass:

  • ausreichend Stromanschlüsse vorhanden sind

  • der Aufstellort frei zugänglich ist

  • ausreichend Platz für Aufbau und Betrieb vorhanden ist

§8 Schäden und Defekte

Treten während der Nutzung Defekte oder Schäden auf, ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.

Das betroffene Gerät ist sofort außer Betrieb zu nehmen.

Eigenmächtige Reparaturen oder Veränderungen an den Geräten sind nicht zulässig.

§9 Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verlust oder übermäßige Verschmutzung der gemieteten Geräte sowie des Zubehörs während der Mietzeit.

Entstehende Reparatur-, Ersatz- oder Reinigungskosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

§10 Aufsichtspflicht

Die Nutzung der Geräte darf ausschließlich unter Aufsicht einer verantwortlichen erwachsenen Person erfolgen.

Die Betriebsanleitungen sowie die Einweisung des Vermieters sind zwingend zu beachten.

§11 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Für sonstige Schäden haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

§12 Urheberrechte

Alle in Angeboten, Konzepten und Veranstaltungsplanungen enthaltenen Ideen, Konzepte, Texte und Gestaltungen bleiben geistiges Eigentum des Vermieters.

Eine Weitergabe oder Nutzung durch Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung ist nicht gestattet.

§13 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.